Willkommen bei der Fahrschule Phönix!

Fahrerlaubnisklassen

Klasse AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Mindestalter: 15 Jahre, Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse A1 Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 16 Jahre, Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse A2 Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 18 Jahre, Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Klasse A Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 24 Jahre, Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Klasse B Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Eingeschlossene Klassen: AM und L

Klasse BE Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse C1 Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse C1E Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig, Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
Klasse C Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: C1

Klasse CE Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig. Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Klasse D1 Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • Länge nicht mehr als 8 m,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse D1E Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig. Eingeschlossene Klassen: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

Klasse D Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klasse: D1

Klasse DE Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig. Eingeschlossene Klasse: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

Klasse T
  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH) Eingeschlossene Klassen: L, AM

Klasse L
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinenselbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andereFlurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre, Eingeschlossene Klassen: keine

Informationen zum Führerscheinantrag

Benötigte Unterlagen für die Führerscheinstelle:

  • Personalausweis, Pass oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  • ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
  • Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Sehtestbescheinigung (max. 6 Monate alt)
  • Bescheinigung über die Teilnahme lebensrettender Sofortmaßnahmen (9 Stunden)
  • ggf. Anlage bei Beantragung mehrerer Klassen

Weitere Informationen:

Etwa 5 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrages in der Führerscheinstelle wird der Prüfauftrag an den TÜV gesendet, der Ihre Fahrschule informieren wird. Erst, wenn der Antrag genehmigt wurde, kann die Theorieprüfung angemeldet werden. Nach 1 1/2 Wochen kann der Prüfauftrag bereits erteilt werden, wenn Du Deinen Antrag in der Führerscheinstelle per Express stellst (erhöhte Gebühr).

Erste-Hilfe-Kurse werden in der Regel jedes Wochenende vom Roten Kreuz, den Johannitern oder dem Malteser Hilfswerk angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du auf den jeweiligen Internetseiten.

Die Klassen C1 / C1E / C / CE / D1 / D1E / D / DE benötigen zusätzlich:

  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs (9 UE à 45 min.)
  • Bescheinigung des augenärztlichen Gutachten (Sehtest ist nicht ausreichend!)
  • Bescheinigung der arbeitsmedizinischen Untersuchung (bei D1 / D1E / D / DE zusätzlich mit Reaktionstest)
  • bei D1 / D1E / D / DE zusätzlich Polizeiliches Führungszeugnis (wird automatisch von der Verwaltungsbehörde beantragt)
Führerscheine aller Klassen
  • Ausbildung aller Fahrerlaubnisklassen

    (A / A2 / A1 / AM / B / BE / L / T / C1 / C1E / C / CE / D1 / D1E / D / DE)  + Mofa

  • Modernste Schulungsfahrzeuge

    Modernste Schulungsfahrzeuge (VW Golf VI TDI / VW Golf PLUS – Automatik / Gliederzug (Mercedes Actros) / KOM (Mercedes Benz)

  • Maßnahmenförderung

    Durchführung von geförderten Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit mit Bildungsgutschein

  • Ferienfahrschule

    Mach Deinen Führerschein einfach in den Ferien!

  • Wohlfühlen

    Moderne Ausbildungsmethoden in angenehmer, gemütlicher Atmosphäre

  • Videoaufzeichnung

    Auf Anfrage: Videoaufzeichnung der ersten Fahrstunde (eine Erinnerung fürs ganze Leben)

  • Probeprüfung

    Stärke dein Selbstwertgefühl durch eine simulierte Prüfungsfahrt

  • Erste-Hilfe-Kurs vor Ort

    Erste-Hilfe-Kurs direkt in der Fahrschule möglich!

  • Sehtest und Passbilder in der Fahrschule

    Sehtest und Passbilder in der Fahrschule möglich. Spar Dir Zeit und umständliche weitere Wege!

  • Theoretischer Unterricht

    Theoretischer Unterricht kann in allen Filialen besucht werden

  • Kein Umstieg zwischen Fahrzeugen

    Das Ausbildungsfahrzeug ist auch Prüfungsfahrzeug (alle Fahrzeuge können in der Galerie betrachtet werden)

  • Wechsel jederzeit

    Fahrlehrerwechsel oder Fahrzeugwechsel sind während der Ausbildung jederzeit möglich

  • Übungsstunden

    Übungsstunden auch für Führerscheinbesitzer zur Auffrischung der Fahrpraxis für Auto & Motorrad

  • Führerscheinwiedererteilung

    Führerscheinumschreibung und Führerscheinwiedererteilung

  • Aufbauseminare

    Aufbauseminare ASP und FES möglich

  • Behördendschungel

    Wir helfen Ihnen durch den „Behördendschungel“

  • ADAC Mitgliedschaft

    Nach bestandener Prüfung kann jeder Fahrschüler ein Jahr kostenlos Mitglied beim ADAC werden